Ein papierarmes Büro, digitale Beratung oder ein nachhaltiges Versicherungsprodukt: Auch im Versicherungsvertrieb spielen Umweltargumente eine Rolle. Wer damit wirbt, muss seit 27. September 2026 strengere Regeln beachten. Österreich hat die entsprechenden Vorgaben der EU-Richtlinie EmpCo im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Das betrifft auch Makler und Agenten. Denn die Regeln erfassen nicht nur Aussagen zu Produkten, sondern auch Werbung für die eigene Dienstleistung oder das Unternehmen. Wer auf seiner Website, in Social Media oder in Broschüren Umweltvorteile hervorhebt, sollte daher prüfen, was genau versprochen wird und worauf die Aussage beruht.
Weniger Papier macht noch kein grünes Unternehmen
Begriffe wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ lassen viel Raum für Interpretation. Werden sie nicht auf demselben Medium klar und deutlich konkretisiert, braucht es dafür eine anerkannte hervorragende Umweltleistung. Ein einzelner Vorteil darf außerdem nicht als Umweltleistung des gesamten Unternehmens dargestellt werden. Auf ein Vermittlerbüro übertragen heißt das: Wer weniger Papier verwendet, kann diesen Vorteil benennen. Daraus allein lässt sich aber nicht ableiten, dass der gesamte Betrieb „umweltfreundlich“ ist. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln genügt ein selbst gestaltetes grünes Zeichen nicht. Solche Siegel müssen auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt worden sein. Ebenso sind Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts oder einer Dienstleistung unzulässig, wenn sie auf dem Ausgleich von Emissionen durch CO₂-Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Für Vermittler lohnt sich damit ein Blick auf die bestehenden Werbetexte. Je konkreter beschrieben wird, was tatsächlich umweltfreundlicher ist, desto nachvollziehbarer wird die Aussage auch für die Kunden.



